INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
Das Infektionsschutzgesetz regelt folgendes:
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Aufgaben des Robert Koch-Instituts
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Meldepflichtige Krankheiten
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Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
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Zur Meldung verpflichtete Personen
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Übermittlungen durch das Gesundheitsamt und die zuständige Landesbehörde
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Meldungen an die Weltgesundheitsorganisation und das Europäische Netzwerk
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Verhütung übertragbarer Krankheiten
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Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
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Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder
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Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
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Behandlung übertragbarer Krankheiten
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Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes
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Schutzmaßnahmen
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Berufliches Tätigkeitsverbot
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Aufgaben des Umweltbundesamtes
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Abwasser
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Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
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Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
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Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
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Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge
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Entschädigung
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Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der
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spezifischen Prophylaxe
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Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen