INFEKTIONSSCHUTZGESETZ

 

Das Infektionsschutzgesetz regelt folgendes:

 

  1. Aufgaben des Robert Koch-Instituts
  2. Meldepflichtige Krankheiten
  3. Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
  4. Zur Meldung verpflichtete Personen
  5. Übermittlungen durch das Gesundheitsamt und die zuständige Landesbehörde
  6. Meldungen an die Weltgesundheitsorganisation und das Europäische Netzwerk
  7. Verhütung übertragbarer Krankheiten
  8. Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
  9. Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder
  10. Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
  11. Behandlung übertragbarer Krankheiten
  12. Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes
  13. Schutzmaßnahmen
  14. Berufliches Tätigkeitsverbot
  15. Aufgaben des Umweltbundesamtes
  16. Abwasser
  17. Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
  18. Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
  19. Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
  20. Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge
  21. Entschädigung
  22. Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der
  23. spezifischen Prophylaxe
  24. Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen