POSTTRAUMATISCHE BELASTUNGSSTÖRUNG UND HUNDEBIẞ ANWALT
RECHTSANWALT
Johann Trülzsch
Schloßstr. 120
12163 Berlin Steglitz
Tel: 030-25937690
Fax: 030-25937691
Die typischen Posttraumatische Belastungsstörung-Symptome zusammengefasst:
Unerwünschtes Erinnern und Wiedererleben der Trauma-Situation
Flashbacks
Albträume
Verdrängung
Sinneswahrnehmungen
Riechen, Schmecken, Hören wie bei Ereignis
Vermeidung ähnlicher Situationen
Unruhe, Reizbarkeit, Schlafstörungen
Soziale Abschottung,
Abflachung der Interessen,
emotionale Taubheit
Die Erinnerungen sind plastisch und rufen Sinneswahrnehmungen hervor.
Die Betroffenen hören, schmecken und riechen genauso wie im Moment des traumatisierenden Erlebnisses.
Symptome der Traumatisierung sind:
Ständige Alarmbereitschaft
Vermeidungsverhalten
Unruhe
Nervosität
Schreckhaftigkeit
Reizbarkeit
plötzliche Aggressionen
Nachts grübeln
Schlafen stundenlang nicht ein
Mehrmaliges Aufwachen pro Nacht
Schlafen nur ein bis zwei Stunden
Rückzug von sozialen Kontakten
kein Kontakt zu Familie, Freunde, Kolleginnen, Kollegen
Innerliche Isolation
Das Schlimme nicht noch einmal fühlen zu müssen
Emotionale Taubheit
Aggressives Verhalten
häusliche Gewalt
Vermeidendes Verhalten ist wenn die Straßenecke, in der der Hundebiß statt gefunden hat, immer aktiv vermieden wird.
Oder Sie steigen eine Haltestelle früher aus wenn ein Hund plötzlich mitfährt.
Jede Erinnerung an die Situation während des Hundebisses gehen Sie aus dem Weg.
Überschreiten der Bagatellgrenze laut Rechtsprechung:
„die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil es sich um vorübergehende, im Alltagsleben typische […]Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens handelt, die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen.“
Nur „Unwohlsein“ in der Nähe eines Hundes reicht nicht aus für Schmerzensgeld. Zwicken in den Finger alleine ist eine Bagatellverletzung.
Angst- und Panikstörungen nach einem Hundebiss müssen „krankhaft“ sein.
Geeigenete Beweise sind wichtig, wie z.B.:
begründeter Arztbericht
ein ärztliches Attest
Gutachten
Krankenhausentlassungsbericht
Rehaentlassungbericht
Schmerztagebuch
Angsttagebuch
Ein medizinischer Fachmann, am besten ein Pychiater, hat große Beweiswirkung.