POSTTRAUMATISCHE BELASTUNGSSTÖRUNG UND HUNDEBIẞ ANWALT

 

 

RECHTSANWALT

Johann Trülzsch 

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12163 Berlin Steglitz

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Die typischen Posttraumatische Belastungsstörung-Symptome zusammengefasst:

 

 

 

  • Unerwünschtes Erinnern und Wiedererleben der Trauma-Situation

  • Flashbacks

  • Albträume

  • Verdrängung

  • Sinneswahrnehmungen

  • Riechen, Schmecken, Hören wie bei Ereignis

  • Vermeidung ähnlicher Situationen

  • Unruhe, Reizbarkeit, Schlafstörungen

  • Soziale Abschottung,

  • Abflachung der Interessen,

  • emotionale Taubheit

 

 

 

Die Erinnerungen sind plastisch und rufen Sinneswahrnehmungen hervor.

 

 

 

Die Betroffenen hören, schmecken und riechen genauso wie im Moment des traumatisierenden Erlebnisses.

 

 

 

Symptome der Traumatisierung sind:

 

 

 

  • Ständige Alarmbereitschaft

  • Vermeidungsverhalten

  • Unruhe

  • Nervosität

  • Schreckhaftigkeit

  • Reizbarkeit

  • plötzliche Aggressionen

  • Nachts grübeln

  • Schlafen stundenlang nicht ein

  • Mehrmaliges Aufwachen pro Nacht

  • Schlafen nur ein bis zwei Stunden

 

  • Rückzug von sozialen Kontakten

  • kein Kontakt zu Familie, Freunde, Kolleginnen, Kollegen

  • Innerliche Isolation

  • Das Schlimme nicht noch einmal fühlen zu müssen

  • Emotionale Taubheit

  • Aggressives Verhalten

  • häusliche Gewalt

 

 

 

Vermeidendes Verhalten ist wenn die Straßenecke, in der der Hundebiß statt gefunden hat, immer aktiv vermieden wird.

 

 

 

Oder Sie steigen eine Haltestelle früher aus wenn ein Hund plötzlich mitfährt.

 

 

 

Jede Erinnerung an die Situation während des Hundebisses gehen Sie aus dem Weg.

 

 

 

Überschreiten der Bagatellgrenze laut Rechtsprechung:

 

 

 

 

 

„die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil es sich um vorübergehende, im Alltagsleben typische […]Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens handelt, die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen.“

 

 

 

Nur Unwohlsein“ in der Nähe eines Hundes reicht nicht aus für Schmerzensgeld. Zwicken in den Finger alleine ist eine Bagatellverletzung.

 

 

 

Angst- und Panikstörungen nach einem Hundebiss müssen „krankhaft“ sein.

 

 

 

Geeigenete Beweise sind wichtig, wie z.B.:

 

 

 

  • begründeter Arztbericht

  • ein ärztliches Attest

  • Gutachten

  • Krankenhausentlassungsbericht

  • Rehaentlassungbericht

  • Schmerztagebuch

  • Angsttagebuch

 

 

 

Ein medizinischer Fachmann, am besten ein Pychiater, hat große Beweiswirkung.