Abrechnungsfehler angreifen – so geht das!
RECHTSANWALT
Johann Trülzsch
Schloßstr. 120
12163 Berlin Steglitz
Tel: 030-25937690
Fax: 030-25937691
Gehen Sie gegen überhöhte Rechnungen Ihres Energieversorgers vor.
Die Kanzlei Trülzsch hilft Ihnen, wenn Sie gegen nicht nachvollziehbare Abrechnungen vorgehen möchten.
Die wesentlichen Kriterien sind:
Vergleich der aktuellen mit der alten Abrechnung.
Verbrauch
Preis pro Einheit
Änderungen bei Tarifen
Änderung bei den Gebühren.
Bitte aktuelle Zählerstände mit der letzten Rechnung vergleichen. Ansonsten drohen fehlerhafte Verbrauchsabrechnung.
Gaszähler messen den Verbrauch in Kubikmetern (m3), abgerechnet wird jedoch in Kilowattstunden (kWh).
Für eine grobe Umrechnung kann die Anzahl der Kubikmeter mit zehn multipliziert werden, um einen ungefähren Wert in kWh zu erhalten.
Gab es 2023 eine Preisbremse. Ist die Preisbremse korrekt abgerechnet worden?
Wie sieht Ihr Verbrauchsverhalten gab, gibt es Veränderungen, neue Mitmieter oder neue Geräte?
Bei SCHÄTZUNG Ihres Verbrauchs durch den Energielieferanten ist folgendes zu beachten.
Es muss einen hervorgehobenen Hinweis bezüglich geschätzten Verbrauchs geben.
Solche Hinweise müssen deutlich erkennbar sein
Der Energieversorer muss detaillierte schriftliche Auskünfte erteilen inklusive aller Faktoren und Methoden.
Sollte die Abrechnung oder der Abschlag unerklärbar sein, kann die Kanzlei Trülzsch formell Einspruch gegen die Rechnung einlegen.
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Kanzlei Trülzsch.
Bei Fehlerns bitte das bestehendes Lastschriftmandat bei Ihrer Bank aussetzen oder kündigen.
Alle Briefe, Emails und Rechnungen aufbewahren.