MUSTER EINES VERTRAGES FÜR DEN BETRIEB EINER PHOTOVOLTAIKANLAGE

 

Die Kanzlei Trülzsch berät Sie bei allen Fragen rund um den Betrieb und die Nutzung einer Photovoltaikanlage.

 

Dabei sind besonders zu berücksichtigen die Kosten für den Rückbau, die Vorlage von Haftpflichtversicherungen, die erforderlichen Genehmigungen der Behörden, das eigene Gebot des Grundstückseigentümers gegenüber dem EEG Ausschreibungsverfahren, Kündigungsfrist bei Nichtvorhandensein der erforderlichen behördlichen Genehmigungen innerhalb von 5 Jahren und der erforderliche Zuschlag im EEG Ausschreibungsverfahren ausbleibt oder Bankfinanzierung für das Projekt, das Nutzungsendgelt (üblicherweise 2.000,00 € pro Hektar), beschränkt persönliche Dienstbarkeit für die Bank, Verpflichtungserklärung bei Veräußerung des Grundstücks, Haftung des Betreibers für die Verkehrssicherungspflicht, Betriebshaftpflichtversicherung des Nutzers.