IHRE RECHTE ALS PATIENT
GEGENÜBER ARZT
PSYCHIATRIE und KRANKENHAUS
MEDIZINISCHER STANDARD
Ihre Rechte als Patient umfassen eine Behandlung nach dem neuesten medizinischem Standard. Ihre Rechte als Patient bedeutet, daß Sie nach den Fachstandarts behandelt werden z.B. nach den Behandlungsleitlinien Fachgesellschaften. Die Leitlinien der Fachgesellschaften müssen vom Arzt eingehalten werden.
AKTENEINSICHT
Ihre Rechte als Patient umfassen auch das Recht Ihre Patientenakte einzusehen. Dieses Recht als Patient ergibt sich aus der Dokumentationspflicht. Die Akte muss innerhalb von 2 Wochen – gegen Kostenübernahme – ausgehändigt werden oder der Anwalt klagt auf Herausgabe.
SCHWEIGEPFLICHT
Ihre Rechte als Patient umfassen eine Pflicht zur Verschwiegenheit gegen über Dritten. Der Arzt darf Informationen aus Ihrer Krankenakte nicht an Unbefugte herausgegeben. Nur wenn Sie eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben, können Informationen Dritten mitgeteilt werden.
WAHLRECHT
Sie dürfen Ihren Arzt selbst auszuwählen und auch den Arzt zu wechseln, das ist Ihr Recht als Patient. Sie können auch ein Zweitgutachten erstellen lassen. Machen Sie von diesem Recht als Patient Gebrauch, ziehen Sie einen weiteren Arzt hinzu.
Dies schließt auch Ihre Rechte als Patient ein, das Krankenhaus sowie die Krankenkasse frei auszusuchen.
SELBSTBESTIMMUNG
Ihre Rechte als Patient folgen aus Art 1 und 2 des Grundgesetzes, Ihr Patienten Recht auf Selbstbestimmung in allen Phasen der medizinischen Behandlung ist also ein Grundrecht.
Ihre Rechte als Patient umfassen als mündiger Bürger jederzeit in der Lage sein, über Ihren Körper und Gesundheit selbst zu entscheiden.
Das geht nur, wenn der Arzt seiner Aufklärungspflicht nachkommt.
Das Selbstbestimmungsrecht schließt das Patientenrecht auf Krankheit ein. Eine Pflicht zur medizinischen Behandlung besteht nicht, sondern der Patient ist zu jeder Zeit berechtigt eine medizinische Maßnahme abzubrechen oder einzustellen.
Das Selbstbestimmungsrecht schließt stets den Grundsatz ein, dass der Patient nicht wahllos medizinische Maßnahmen über sich ergehen lassen muss, also nicht jede im entferntesten medizinisch indizierte Maßnahmen ausführen lassen muss.
Der Patient ist stets Subjekt der medizinischen Behandlung und nicht Objekt des ärztlichen Eingriffs.
DOKUMENTATION
Ihre Rechte als Patient umfassen auch eine ordnungsgemäße Dokumentation. Die Patientenakte muss auf Papier oder elektronisch geführt werden. Dies muss zeitnah und vollständig erfolgen.
Eine zeitliche Verzögerung der Dokumentation geht zu lasten des Arztes, es entsteht eine Beweislastumkehr im Zivilprozess.
Änderungen und Berichtigungen der Patientenakte müsen deutlich und sichtbar und nachvollziehbar bleiben, ansonsten Beweislastumkehr.
Die Akte muss 10 Jahre aufbewahrt werden, ansonsten ebenfalls Beweislastumkehr.
Folgende Inhalte müssen in der Patientenakte enthalten sein:
Anamnese
Diagnose
Untersuchung
Laborergebnisse
Befunde
Therapien und Wirkung
eingriffe und Wirkung
Einwilligung und Aufklärung
Arztbriefe
INFORMATION
Der Arzt muss den Patienten über folgende Umstände informieren:
Behandlungsverlauf
Umstände der Behandlung
Diagnose
Entwicklung der Gesundheit
Therapieverlauf
medizinische Maßnahmen
Selbstbezichtigung bei Arztfehler, also der Arzt muss dem Patienten gegenüber einen möglichen Fehler einräumen und offenlegen wenn der Behandlungsfehler erkennbar ist
wirtschaftliche Kosten wie z.B. bei Wahlleistungen, alle weiteren voraussichtlich anfallenden Kosten
AUFKLÄRUNG
Ihre Rechte als Patient umfassen das Recht durch geeignetes Fachpersonal, in der Regel durch einen Facharzt für das entsprechende Gebiet, aufgeklärt zu werden.
Ihre Rechte als Patient bedeutet, daß geeignetes Fachpersonal Sie über folgendes aufklären muss:
Art
Umfang
Durchführung
Folgen
Risiken
Notwendigkeit
Dringlichkeit
Eignung
Erfolgsaussichten
Alternativen (bei echter Wahlmöglichkeit)
Verlauf der Krankheit mit und ohne Behandlung, also zwei unterschiedliche indizierte und übliche Methoden vorhanden sind aber unterschiedliche Resultate zeitigen.
Es ist immer die Frage zu stellen, ob eine konservative Behandlung oder gleich ein gravierender operativer Eingriff vorzuziehen sind.
Viele Äzte kommen nicht ihrer Aufklärungspflicht nach und versäumen es dem Patienten konservative Maßnahmen zu erläutern, es wird auzs wirtschaftlichen Erwägungen gerne gleich zum operativen Eingriff gedrängt.
Die Aufklärung erfolgt
gegenüber dem Patienten selbst
gegenüber dem gesetzlichen Betreuer bei Aufgabenkreis „Gesundheit“
gegenüber beiden Elternteilen bei minderjährigen Patienten
gemäß der Patientenverfügung des einwilligungsunfähigen Patienten
gemäß dem mutmaßlichen Willen des einwilligungsunfähigen Patienten
Die Aufklärung hat mündlich zu erfolgen, ein unterzeichnetes Formblatt reicht hier nicht aus, sondern stellt lediglich ein Indiz dar, dass eine Aufklärung überhaupt erfolgt ist.
Die mündliche Aufklärung muss in einfacher Sprache, notfalls mit reichlich Wiederholungen erfolgen.
Die Aufklärung muss rechtzeitig erfolgen, am besten einen Tag vor der Maßnahme. Eine wohlüberlegte Entscheidung des Patienten muss noch zeitlich möglich sein. Es sollen voreilige Entscheidungen vermieden werden.