PRIVATE SCHULE
Laut eines Beschlusses des OLG Köln · Beschluss vom 24. August 2012 zum Az. 19 U 78/12, ist eine drei monatiger Kündigungsfrist bei einem privaten Schulvertrag angemessen und führt nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung der Schüler und ihrer Eltern.
Lassen Sie sich zu Ihren Verträgen mit Eltern und Schülern über die angemessenen Kündigungsfristen rechtlich beraten.
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