STRAHLENGESCHÄDIGTE und
RADARGESCHÄDIGTE
der NVA
und der Bundeswehr
Das Verfahren gegen die Unfallkasse des Bundes wegen Schäden von ehemalige NVA Soldaten während der Ableistung ihres Wehrdienstes bei der Nationalen Volksarmee wegen Anerkennung einer Berufskrankheit werden in der Kanzlei Trülzsch seit dem Jahr 2004 mit Erfolg vor dem Sozialgericht durchgesetzt.
Insbesondere Opfer der ionisierenden Strahlung durch die Radaranlagen P12, P18, und P38 werden erfolgreich von der Kanzlei Trülzsch in Klageverfahren vor dem Sozialgericht bundesweit gegen die Unfallkasse des Bundes geführt.
Ehemalige Angehörige der NVA, welche an der Radarstation P12, P18, oder P37 ihren Wehrdienst abgeleistet haben und nunmehr unter Krebserkrankungen zu leiden haben infolge der ionisierenden Strahlung, werden meistens mangels Kausalzusammenhang und mangels Zeugen mit ihrer Klage abgewiesen.
Allerdings arbeitet die Kanzlei Trülzsch mit Sachverständigen und Zeugen, welche tatsächlich Dienst an der P12, P18 und P37 abgeleistet haben um diesem Defizit nachzukommen.
Daher sind Klagen gegen die Wehrbereichsverwaltung Ost sowie gegen die Unfallkasse des Bundes wegen Strahlenschäden mit Erfolg durchzuführen.