SCHÜLERUNFALL




Wenn ein Schüler auf dem Schulgelände oder auf dem Weg zur Schule verletzt wird oder einen Unfall erleidet, kann es sein, daß eine klage gegen die Schule in diesem Fall unzulässig ist, da hier ein sogenannter Schülerunfall vorliegen könnte. 


In diesem Fall ist ein Anspruch an die zuständige Berufsgenossenschaft, meistens die Unfallkasse des Landes oder der Gemeinde zu richten. 


In der Berlin ist in diesen Angelegenheiten die Unfallkasse Berlin zuständig, an diese muß ein Anspruch gestellt werden, um den Sachverhalt aufzuklären. 


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