ÜBERGANG AUF DAS GYMNASIUM NOTE 2,2

 

 

 

RECHTSANWALT

Johann Trülzsch 

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Das neue Berliner Schulgesetz lässte beim Übergang von der Grundschule zur Oberschule das Probejahr am Gymnasium wegfallen. Jetzt gibt es einen Probeunterricht. Dies ein Eignungstest, welcher am 21. Februar 2025 statt findet.

 

 

 

Diese Vorgehensweise ist nicht juristisch korrekt und verletzt die Schüler sowie die Eltern in ihren Rechten. Auch wenn Schüler mit Empfehlung für eine integrierte Sekundarschule haben, haben diese dennoch das Recht auf ein Probejahr.

 

 

 

Dieser dreistündige Test in Deutsch, Mathe und Teamfähigkeit ist völlig willkürlich und kann überhaupt nicht den eigentlichen und potentiellen Bestand an Wissen für die Schüler feststellen.

 

 

 

Denn Schulen können eigene Schwerpunkte setzen, die in diesem Eignungstest überhaupt keine Berücksichtigung finden.

 

 

 

Es kann sein daß der Schüler den Stoff nicht im Unterricht hatte.

 

 

 

Hier sollen einfach nur die Gymnasien entlastet werden und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,3 bis 2,7 ausgegrenzt werden.

 

 

 

Die alte Regelung – bei Durchschnittsnote von 2,3 bis 2,7 ein Probejahr am Gymnasium machen können - muss wieder Anwendung finden.

 

 

 

Daher wenden Sie sich zeitnah an einen Anwalt, um hiergegen rechtlich vorzugehen.