SCHALLIMMISSIONEN VON WINDKRAFTANALGEN ANWALT
Da viele Tiere auch Ultra- und Infraschall hören, wurden Schallwerte definiert, die bei Überschreitung zu entsprechenden Schädigungen bzw. Verhalten in der Tier-
welt führen.
Ab einer Lautstärke von 47 dB(A) gehen Wissenschaftler und Naturschützer von einer dauer-haften Belastung mit einer Verminderung der Lebensraumeignung für
lärmem-pfindliche Tierarten aus.
Ab einer Lautstärke von 60 bis 70 dB(A) gehen Wissenschaftler davon aus, dass mit einem 55%igen Lebensraumverlust zu rechnen ist.
Ab einer Lautstärke von 90 dB(A) gehen Naturschützer und Wissenschaftler von einem 100%igen Lebensraumverlust aus.
Windkraftanlagen emittieren bis zu 107 dB(A).
Es findet also eine Lebensraumvernichtung in diesem Gebiet statt.
Viele Tierarten verständigen sich mittels akustischer Signale und Rufe. Für die Revierabgrenzungen, die Partnersuche und für den Kontakt zwischen Eltern- und Jungtieren ist eine störungsfreie Kommunikation unbedingt notwendig.
Der Fortpflanzungserfolg von Vögeln wird durch Lärm nachhaltig beeinträchtigt. Als Folge der Emissionen einer WEA können Erhöhung der Aufmerksamkeit und der Herzfrequenz, Ausweichbewegungen und teilweise lebensgefährliche Gehörschäden, Aborte, panische Flucht mit gelegentlichen Todesfolgen und Vertreibung oder Schädigung ganzer Populationen erfolgen. Einigen Tierarten gelingt eher eine Anpassung an Lärm als anderen Tierarten.
Die Gesundheitsstörungen an den Kühen und finanzielle Einbußen durch den Rückgang in der Milchproduktion sind eine reelle Gefahr für den Kläger.
Somit ist eine immanente Gefährdung des Zuchterfolges sowie der Milchproduktion des Klägers gegeben.
Die angegebenen Schallimmissionen werden zudem stark angezweifelt.
Es ist davon auszugehen, daß hier eine beschönigende Festlegung der Schallemissionen gutachterlich festgestellt wurde.
Im gegenständlichen Genehmigungsverfahren ist nicht nachgewiesen, wie die Emissionen ermittelt wurden.