ZAHNARZTHAFTUNG
Die Anwaltskanzlei berät Sie gerne bei Verdacht auf Ärztepfusch bei Zahnärzten.
Die Zahnärzte haften genau wie andere Ärzte auch für Ihre Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Aufklärungsfehler und Dokumentationsfehler.
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Arztfehler und Ärztepfusch
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Schmerzensgeld
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Behandlungsfehler
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Dokumentationsfehler
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Aufklärungsfehler
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Falsche Diagnose
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Fehlende medizinische Indikation
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Mangelhafte Krankenhaushygiene
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Schaden durch MRSA
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Infektion durch multiresistente gramnegative Stäbchen
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Ihre Rechte als Patient
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Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse
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Schaden durch nosokomiale Infektionen