ZAHNARZTHAFTUNG

 

 

Die Anwaltskanzlei berät Sie gerne bei Verdacht auf Ärztepfusch bei Zahnärzten. 

 

Die Zahnärzte haften genau wie andere Ärzte auch für Ihre Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Aufklärungsfehler und Dokumentationsfehler. 

 

  1. Arztfehler und Ärztepfusch
  2. Schmerzensgeld
  3. Behandlungsfehler
  4. Dokumentationsfehler
  5. Aufklärungsfehler
  6. Falsche Diagnose
  7. Fehlende medizinische Indikation
  8. Mangelhafte Krankenhaushygiene
  9. Schaden durch MRSA
  10. Infektion durch multiresistente gramnegative Stäbchen
  11. Ihre Rechte als Patient
  12. Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse
  13. Schaden durch nosokomiale Infektionen